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Organisation und Aufgaben

Organisation

Die Staatliche Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft (BfUL) ist in die Geschäftsführung inklusive vier Stabsstellen und fünf Geschäftsbereiche untergliedert:

  • Geschäftsbereich 1 "Verwaltung" in Radebeul (ebenfalls Sitz der Geschäftsführung)
  • Geschäftsbereich 2 "Immissions- und Strahlenschutz" mit den Messstellen für Umweltradioaktivität in Radebeul und Chemnitz, die Radonberatungsstelle sowie den Messnetzbetrieb Luft in Radebeul
  • Geschäftsbereich 3 "Messnetzbetrieb Wasser und Meteorologie" mit den Standorten in Chemnitz, Radebeul und Görlitz sowie die Lysimeterstation in Brandis
  • Geschäftsbereich 4 "Landwirtschaftliches Untersuchungswesen" mit seinen Laboren am Standort Nossen
  • Geschäftsbereich 5 "Umweltanalytik und Naturschutzmonitoring" mit seinen Standorten in Nossen, Bad Düben, Chemnitz und Görlitz sowie der Vogelschutzwarte in Neschwitz.

Aufgaben

  • Datenerhebungen über den Zustand von Boden, Wasser (Menge und Beschaffenheit) und Gewässerökologie, Biotopen und Arten, Luft (Immission und Emission) sowie der Umweltradioaktivität und Meteorologie einschließlich Betrieb der dazu erforderlichen Messnetze und Labore,
  • Untersuchungen von Pflanzen, landwirtschaftlichen Erzeugnissen, Saatgut, Futtermitteln, Düngemitteln sowie sonstigen Produktionsmitteln und Böden, insbesondere die Analyse von Inhaltsstoffen, unerwünschten und verbotenen Stoffen zur Sicherung des Verbraucherschutzes,
  • Datenaufbereitung und Erarbeitung qualifizierter Stellungnahmen zur Datenbewertung,
  • Durchführung der Düngemittelverkehrskontrolle, der Futtermittelanalytik, Untersuchung von gentechnisch veränderten Organismen und Führung sowie Kontrolle des privaten landwirtschaftlichen Untersuchungswesens in Sachsen,
  • Diagnosen im Rahmen der Umsetzung des Pflanzenschutzgesetzes, der Pflanzenbeschauverordnung und des Nationalen Aktionsplanes Pflanzenschutz, einschließlich Überwachung des Auftretens insbesondere gefährlicher Schadorganismen,
  • Durchführung von Ringanalysen und Bewertung von Antragsunterlagen im Rahmen der Bestimmungen von Untersuchungsstellen,
  • Sicherstellung der Leistungserbringung im Rahmen eines integrierten Umwelt- und Qualitätsmanagementsystems,
  • Fein- und Grobmonitoring der Lebensraumtypen sowie Artenfeinmonitoring für 64 Arten gemäß den Anhängen der FFH- RL (RL 92/43/EWG) und Monitoring der Schutzgüter gemäß der Vogelschutzrichtlinie (RL 79/409/EWG).
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